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DDS-Referenznummer und Verifikationsnummer: der Unterschied

Bei jeder EUDR-Sorgfaltserklärung tauchen zwei Nummern auf: die Referenznummer und die Verifikationsnummer. Viele Händler wissen nicht, wofür welche Nummer da ist und welche sie weitergeben müssen. Dieser Artikel bringt die beiden Begriffe in fünf Minuten auseinander.

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Zwei Nummern, ein Vorgang

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet denjenigen, der erfasste Waren erstmals in der EU in Verkehr bringt, zu einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, kurz DDS). Diese Erklärung wird im EU-Informationssystem abgegeben. Das System bestätigt die Abgabe mit zwei Nummern:

Beide gehören zur selben Sorgfaltserklärung, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Die Referenznummer: das Kennzeichen der Erklärung

Die Referenznummer identifiziert eine konkrete Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem. Sie ist so etwas wie das Aktenzeichen der Erklärung. Wer die Nummer kennt, kann eine Lieferung eindeutig einer abgegebenen DDS zuordnen.

Die Referenznummer ist die Nummer, die durch die Lieferkette wandert. Der Importeur gibt sie an seine Kunden weiter, diese geben sie an ihre Abnehmer weiter, und so fort. Als nachgelagerter Händler müssen Sie die Referenznummern Ihrer Lieferanten kennen, den Lieferungen zuordnen, 5 Jahre aufbewahren, Behörden auf Verlangen vorlegen und an Ihre eigenen gewerblichen Abnehmer weitergeben.

Die Verifikationsnummer: der Prüfschlüssel

Die Verifikationsnummer gehört ebenfalls zur Sorgfaltserklärung, dient aber der Überprüfung. Sie funktioniert nach aktuellem Stand wie ein Zugangs- oder Prüfschlüssel: Erst in Kombination mit der Referenznummer lässt sich eine Erklärung im System verifizieren. Die Referenznummer allein sagt, welche Erklärung gemeint ist. Die Verifikationsnummer belegt, dass der Verweis darauf berechtigt ist.

Vereinfacht gesagt: Die Referenznummer ist der Benutzername, die Verifikationsnummer das Passwort der Erklärung. Diese Analogie hinkt rechtlich, trifft den Alltag aber gut.

Der Unterschied auf einen Blick

Was Sie als Händler konkret brauchen

Wenn Sie erfasste Waren wie Kaffee, Kakao, Holz, Papier, Möbel, Naturkautschuk, Soja oder Rind und Leder gewerblich handeln, sollten Sie von Ihren Lieferanten beide Nummern anfordern. In der Praxis empfiehlt sich:

Als KMU-Händler müssen Sie keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben. Sie dürfen auf die Referenznummern der vorgelagerten Erklärungen verweisen. Genau deshalb ist die saubere Verwaltung der Nummern Ihre wichtigste EUDR-Aufgabe.

Typische Fehler in der Praxis

So fragen Sie die Nummern richtig an

Am einfachsten nehmen Sie die Anforderung direkt in Ihre Bestellungen auf. Ein Satz genügt, etwa: Bitte übermitteln Sie uns zu dieser Lieferung die DDS-Referenznummer und die zugehörige Verifikationsnummer unter Angabe unserer Bestellnummer. So kommen beide Nummern von Anfang an mit Bezug zur Lieferung bei Ihnen an. Legen Sie zusätzlich eine feste Eingangsadresse oder ein Formular fest, damit die Nummern nicht in persönlichen Postfächern landen. Je früher Ihre Lieferanten diesen Ablauf kennen, desto weniger müssen Sie später hinterhertelefonieren.

Ab wann das relevant wird

Die Pflichten gelten ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen, ab dem 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes sowie mögliche Beschlagnahme der Ware.

Fazit

Referenznummer und Verifikationsnummer gehören zusammen: Die eine identifiziert die Sorgfaltserklärung, die andere macht sie überprüfbar. Für Händler gilt die einfache Regel: immer beide Nummern anfordern, der Lieferung zuordnen und 5 Jahre aufbewahren. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Reicht die Referenznummer allein oder brauche ich auch die Verifikationsnummer?

Fordern Sie in der Regel beide Nummern an. Die Referenznummer identifiziert die Sorgfaltserklärung, die Verifikationsnummer ermöglicht deren Überprüfung im EU-Informationssystem. Erst das Paar macht den Nachweis vollständig prüfbar.

Wer vergibt Referenznummer und Verifikationsnummer?

Das EU-Informationssystem. Wenn ein Marktteilnehmer, typischerweise der Importeur, seine Sorgfaltserklärung dort abgibt, erhält er beide Nummern automatisch. Nachgelagerte Händler bekommen die Nummern von ihren Lieferanten und müssen sie nicht selbst erzeugen.

Darf ich die Verifikationsnummer an meine Kunden weitergeben?

An direkte gewerbliche Abnehmer und Behörden ja, denn diese benötigen sie nach aktuellem Stand zur Prüfung der Erklärung. Eine breite Veröffentlichung ist dagegen nicht sinnvoll. Behandeln Sie die Verifikationsnummer wie einen Prüfschlüssel und geben Sie sie gezielt weiter.

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