Ratgeber / EUDR

EUDR für Druckereien und Papierhandel: Pflichten und Fristen im Überblick

Papier ist der Rohstoff Ihres Geschäfts, und genau dieser Rohstoff fällt unter die EU-Entwaldungsverordnung. Druckereien und Papierhändler müssen deshalb nach aktuellem Stand ab Ende 2026 DDS-Referenznummern verwalten. Dieser Ratgeber erklärt, was konkret zu tun ist.

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Warum die EUDR Druckereien und Papierhandel trifft

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) reguliert die Warengruppe Holz einschließlich der Erzeugnisse daraus. Dazu gehören Papier und Karton sowie Druckerzeugnisse. Damit sind beide Seiten Ihres Geschäfts betroffen: das Papier, das Sie einkaufen, und die bedruckten Produkte, die Sie verkaufen.

Für Papierhändler ist der Fall offensichtlich: Sie handeln mit regulierter Ware. Für Druckereien gilt: Wer Broschüren, Kataloge, Bücher, Verpackungen oder andere Druckerzeugnisse herstellt und verkauft, bringt Erzeugnisse aus einer regulierten Warengruppe in den Handel und muss die zugehörigen Nachweise führen können.

Die Fristen

Nach aktuellem Stand gilt die Verordnung ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30.06.2027 Zeit. Viele Druckereien sind Kleinunternehmen und profitieren von der späteren Frist. Aber: Ihre Industriekunden und größeren Handelspartner müssen ab dem 30.12.2026 liefern und werden die Referenznummern deutlich früher von Ihnen anfordern.

Welche Produkte betroffen sind

Kurz gesagt: Nahezu alles, was durch eine Druckmaschine läuft, basiert auf einer regulierten Warengruppe. Ausgenommen sind reine Kunststoff- oder Textilsubstrate ohne Papieranteil.

Wer welche Rolle hat

Die EUDR unterscheidet zwischen dem, der Ware erstmals in der EU in Verkehr bringt, und nachgelagerten Händlern. Der Importeur oder Hersteller, der Papier erstmals in die EU bringt, gibt eine Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-Informationssystem ab und erhält eine Referenznummer plus Verifikationsnummer. Kaufen Sie Ihr Papier bei europäischen Großhändlern oder Papierfabriken, existieren diese Nummern also bereits in der Lieferkette. Ihre Aufgabe ist es, sie zu bekommen und zu verwalten.

Ihre Pflichten im Detail

Als KMU dürfen Sie in der Regel auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen verweisen und müssen keine eigene DDS abgeben. Papier, das Sie ausschließlich intern verbrauchen, etwa für die eigene Büroablage, löst in der Regel keine Pflichten aus.

Der Sonderfall Direktimport

Vorsicht, wenn Sie Papier direkt außerhalb der EU einkaufen, etwa Sonderposten aus Übersee: Dann sind Sie selbst der Marktteilnehmer, der die Ware erstmals in Verkehr bringt, und müssen nach aktuellem Stand eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben. Das ist ein deutlich höherer Aufwand als das Verwalten fremder Referenznummern. Prüfen Sie solche Beschaffungswege vor Ende 2026 genau.

So binden Sie die EUDR in Ihren Auftragsablauf ein

In einer Druckerei entscheidet sich die Nachweisbarkeit im Tagesgeschäft, nicht im Jahresabschluss. Praktisch bewährt hat sich, die Referenznummer beim Wareneingang zu erfassen, also dann, wenn Lieferschein und Palette ohnehin geprüft werden. Hinterlegen Sie die Nummer direkt an der Papiercharge im Warenwirtschafts- oder Kalkulationssystem. Läuft die Charge später in einen Auftrag, wandert die Nummer automatisch mit und kann auf dem Lieferschein an den Kunden ausgewiesen werden. So entsteht die geforderte Kette von der Sorgfaltserklärung des Importeurs bis zum fertigen Druckprodukt, ohne dass jemand am Monatsende Listen abgleichen muss.

Sanktionen und Geschäftsrisiko

Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes geahndet werden, zudem ist die Beschlagnahme von Ware möglich. Das größere Alltagsrisiko für Druckereien dürfte jedoch sein, Aufträge zu verlieren, weil Kunden die Referenznummern verlangen und der Wettbewerber sie schneller liefern kann.

So starten Sie

Dieser Beitrag gibt den aktuellen Stand allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Sind Druckerzeugnisse wie Flyer und Kataloge von der EUDR erfasst?

Ja, in der Regel schon. Druckerzeugnisse gehören zu den Erzeugnissen aus der Warengruppe Holz/Papier und fallen damit in den Anwendungsbereich der Verordnung.

Muss eine kleine Druckerei eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?

In der Regel nicht, solange sie Papier innerhalb der EU einkauft. Als KMU dürfen Sie auf die DDS-Referenznummern Ihrer Lieferanten verweisen. Anders sieht es aus, wenn Sie Papier selbst aus Drittländern importieren.

Ab wann muss meine Druckerei EUDR-konform sein?

Nach aktuellem Stand ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen, ab dem 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Kundenanfragen nach Referenznummern kommen erfahrungsgemäß schon früher.

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