Die zwei Stichtage im Überblick
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) gilt nach aktuellem Stand gestaffelt:
- 30.12.2026: Die Pflichten gelten für mittlere und große Unternehmen.
- 30.06.2027: Kleinst- und Kleinunternehmen müssen die Anforderungen erfüllen.
Betroffen sind Unternehmen, die mit den erfassten Warengruppen handeln: Kaffee, Kakao, Holz, Papier und Karton, Möbel, Naturkautschuk und Gummi, Soja sowie Rind und Leder, jeweils einschließlich Erzeugnissen daraus, also auch Verpackungen und Druckerzeugnissen.
Welche Frist gilt für Ihr Unternehmen?
Entscheidend ist Ihre Größenklasse. Maßgeblich sind dafür in der Regel Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme nach den EU-Größenkriterien. Als grobe Orientierung: Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte, Kleinunternehmen weniger als 50, mittlere Unternehmen weniger als 250. Prüfen Sie Ihre Einstufung im Zweifel mit Ihrem Steuerberater, denn von ihr hängt ab, ob Sie ein halbes Jahr mehr Zeit haben.
Wichtig: Die spätere Frist für kleine Unternehmen ist eine Erleichterung, kein Freifahrtschein. Die Pflichten selbst sind dieselben, sie greifen nur später.
Warum die eigene Frist oft nicht zählt
Viele kleine Händler rechnen mit dem 30.06.2027 und planen entsprechend spät. Das ist riskant, aus drei Gründen:
- Ihre Kunden sind früher dran. Beliefern Sie mittlere oder große Unternehmen, müssen diese ab dem 30.12.2026 nachweisfähig sein. Sie werden DDS-Referenznummern von Ihnen verlangen, unabhängig von Ihrer eigenen Frist.
- Ihre Lieferanten brauchen Vorlauf. Referenznummern entstehen beim Importeur, der die Ware erstmals in der EU in Verkehr bringt und dafür eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgibt. Bis diese Nummern verlässlich bei Ihnen ankommen, vergehen erfahrungsgemäß Monate an Abstimmung.
- Lagerware und lange Bestellzyklen. Was Sie Ende 2026 einkaufen, verkaufen Sie womöglich erst 2027, wenn Ihre eigenen Pflichten bereits gelten.
Praktisch bedeutet das: Der 30.12.2026 ist für fast alle Beteiligten der relevante Termin, auch für viele Kleinunternehmen.
Was bis zur Frist stehen muss
Als nachgelagerter Händler müssen Sie zum Stichtag sechs Dinge können:
- DDS-Referenznummern Ihrer Lieferanten kennen und einsammeln,
- deren Gültigkeit nachhalten,
- die Nummern den Lieferungen zuordnen,
- alles 5 Jahre aufbewahren,
- Behörden auf Verlangen vorlegen,
- die Nummern an gewerbliche Abnehmer weitergeben.
Als KMU-Händler dürfen Sie auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen verweisen und müssen keine eigene DDS abgeben. Wer selbst importiert, gilt dagegen als Marktteilnehmer und braucht eine eigene Erklärung.
Ihr Zeitplan bis zum Stichtag
Rückwärts gerechnet vom 30.12.2026 ergibt sich ein machbarer Fahrplan:
Jetzt bis Herbst 2026: Grundlagen
- Betroffenheit klären: Welche Ihrer Waren fallen unter die EUDR? Denken Sie auch an Verpackungen.
- Größenklasse und damit Ihre Frist bestimmen.
- Rolle klären: Importieren Sie selbst oder handeln Sie nur innerhalb der EU?
Herbst 2026: Lieferanten aktivieren
- Alle Lieferanten erfasster Waren anschreiben und Referenznummern ab Ende 2026 einfordern.
- Einen festen Prozess für Eingang, Prüfung und Zuordnung der Nummern aufsetzen. Werkzeuge wie Herkado übernehmen das Einsammeln per Lieferanten-Link und die Zuordnung zu Bestellungen automatisch.
Ab 30.12.2026: Regelbetrieb
- Keine Lieferung erfasster Waren mehr ohne zugeordnete Referenznummer annehmen.
- Archivierung über 5 Jahre und Exportfähigkeit für Behördenanfragen sicherstellen.
Häufiger Denkfehler: Bestelldatum statt Verkaufsdatum
Viele Händler planen nach dem Datum ihrer Einkäufe. Entscheidend ist aber, wann Sie nachweisfähig sein müssen, wenn Ware gehandelt wird und eine Behörde oder ein Kunde fragt. Eine Palette Kartonverpackungen, die im November 2026 ohne Referenznummer eingekauft wurde, liegt im Sommer 2027 womöglich noch im Lager. Dann fehlt der Nachweis genau in dem Moment, in dem Ihre eigene Frist bereits gilt. Sammeln Sie deshalb ab Ende 2026 zu jeder Lieferung die Nummern ein, unabhängig davon, wann Sie die Ware voraussichtlich verkaufen.
Was bei Verspätung droht
Die EUDR sieht Bußgelder von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes vor, außerdem ist eine Beschlagnahme der Ware möglich. Dazu kommt das kommerzielle Risiko: Wer keine Nummern liefern kann, fliegt bei nachweispflichtigen Kunden aus der Lieferantenliste.
Fazit
Merken Sie sich zwei Daten: 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen, 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Planen Sie aber in der Regel auf den früheren Termin, denn Ihre Kunden und Lieferketten richten sich danach. Wer im Herbst 2026 seine Lieferanten aktiviert hat, geht ohne Hektik in den Stichtag. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.