Ratgeber / EUDR

EUDR-Pflichten für nachgelagerte Händler: die 6 Aufgaben

Sie importieren nichts selbst und dachten, die EU-Entwaldungsverordnung geht Sie nichts an? Auch nachgelagerte Händler haben ab dem 30.12.2026 konkrete Pflichten. Die gute Nachricht: Es sind genau sechs Aufgaben, und alle sind machbar, wenn Sie sie kennen.

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Wer ist nachgelagerter Händler?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) unterscheidet zwei Rollen. Marktteilnehmer bringen erfasste Waren erstmals in der EU in Verkehr, typischerweise als Importeur. Sie geben eine Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-Informationssystem ab und erhalten dafür eine Referenznummer und eine Verifikationsnummer. Händler kaufen bereits in Verkehr gebrachte Ware innerhalb der EU und verkaufen sie weiter. Das trifft auf viele Röstereien, Möbelhändler, Papier- und Verpackungshändler zu.

Für Sie als Händler gilt eine wichtige Erleichterung: Als KMU müssen Sie keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben. Sie dürfen auf die Referenznummern der vorgelagerten Erklärungen verweisen. Dafür müssen Sie diese Nummern aber lückenlos verwalten. Daraus ergeben sich sechs Aufgaben.

Aufgabe 1: Referenznummern kennen und einsammeln

Sie müssen für jede Lieferung erfasster Waren die DDS-Referenznummern Ihrer Lieferanten kennen. Das heißt konkret: bei jeder Bestellung von Kaffee, Kakao, Holz, Papier und Karton, Möbeln, Naturkautschuk, Soja oder Rind und Leder die Nummern aktiv anfordern. Warten Sie nicht darauf, dass Lieferanten sie von selbst schicken. Legen Sie einen festen Kanal fest, über den die Nummern ankommen sollen.

Aufgabe 2: Gültigkeit nachhalten

Eine Nummer zu haben reicht nicht. Sie müssen nachhalten, dass die Nummern tatsächlich vorliegen, plausibel sind und zur gelieferten Ware passen. Fehlt bei einer Lieferung die Nummer, sollte das auffallen, bevor die Ware weiterverkauft wird, nicht erst bei einer Kontrolle.

Aufgabe 3: Nummern den Lieferungen zuordnen

Die häufigste Schwachstelle in der Praxis: Es existiert eine Liste mit Nummern, aber niemand weiß mehr, welche Nummer zu welcher Lieferung gehört. Die Zuordnung ist der Kern der Pflicht. Verknüpfen Sie jede Referenznummer mit einer Bestellnummer, Lieferscheinnummer oder Charge. Nur so können Sie bei einer Anfrage belegen, dass eine konkrete Ware abgedeckt ist.

Aufgabe 4: 5 Jahre aufbewahren

Alle Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Das klingt banal, scheitert aber oft an der Realität: Mitarbeiter wechseln, Postfächer werden aufgeräumt, Excel-Dateien liegen auf lokalen Rechnern. Planen Sie eine Ablage, die Personalwechsel und Systemumstellungen übersteht.

Aufgabe 5: Behörden auf Verlangen vorlegen

Die zuständigen Behörden können die Nachweise anfordern. Dann zählt, wie schnell und vollständig Sie liefern können. Ein Export auf Knopfdruck, sortiert nach Lieferant und Zeitraum, ist hier der Unterschied zwischen einem kurzen Vorgang und wochenlanger Suche. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes und die Beschlagnahme der Ware.

Aufgabe 6: An eigene Abnehmer weitergeben

Verkaufen Sie an andere Unternehmen, müssen Sie die Referenznummern an Ihre Abnehmer weitergeben, denn diese haben dieselben Pflichten wie Sie. Wer hier verlässlich liefert, hat einen handfesten Vorteil: Große Abnehmer werden Lieferanten bevorzugen, die EUDR-Nachweise ohne Nachfragen mitliefern.

Ab wann gelten die sechs Aufgaben?

Beachten Sie: Auch wenn Ihre eigene Frist erst Mitte 2027 greift, werden größere Kunden die Nummern in der Regel schon ab Ende 2026 von Ihnen verlangen.

Was nicht unter die Pflichten fällt

Reiner Eigenverbrauch löst in der Regel keine Pflichten aus. Das Büropapier für die eigene Verwaltung oder die Kaffeemaschine im Pausenraum sind nach aktuellem Stand kein Fall für die EUDR. Entscheidend ist der gewerbliche Weiterverkauf oder die Weitergabe in eigenen Produkten.

So setzen Sie die Aufgaben praktisch um

Fazit

Die EUDR verlangt von nachgelagerten Händlern keine eigene Sorgfaltserklärung, aber eine saubere Verwaltung fremder Erklärungen: einsammeln, nachhalten, zuordnen, 5 Jahre aufbewahren, vorlegen, weitergeben. Wer diese sechs Aufgaben als Prozess aufsetzt, erledigt die Verordnung nebenbei. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich als Händler eine eigene Sorgfaltserklärung im EU-System abgeben?

Als KMU-Händler in der Regel nicht. Sie dürfen auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen Ihrer Lieferanten verweisen. Ihre Pflicht besteht darin, diese Nummern einzusammeln, den Lieferungen zuzuordnen, 5 Jahre aufzubewahren, Behörden vorzulegen und an Abnehmer weiterzugeben.

Was passiert, wenn ein Lieferant keine Referenznummer liefert?

Dann fehlt Ihnen der Nachweis, dass die Ware von einer Sorgfaltserklärung abgedeckt ist. Sprechen Sie den Lieferanten frühzeitig an und machen Sie die Nummer zur Bedingung der Bestellung. Bei Kontrollen drohen sonst Bußgelder von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes und die Beschlagnahme der Ware.

Gelten die Pflichten auch für Verpackungen und Druckerzeugnisse?

Ja, das können sie. Papier und Karton sowie Erzeugnisse daraus, also auch Verpackungen und Druckerzeugnisse, gehören zu den erfassten Warengruppen. Handeln Sie solche Produkte gewerblich, gelten die sechs Aufgaben auch dafür. Reiner Eigenverbrauch löst in der Regel keine Pflichten aus.

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