Ratgeber / EUDR

EUDR für den Kaffeehandel: Was Importeure und Händler jetzt wissen müssen

Kaffee ist eine der Kernwarengruppen der EU-Entwaldungsverordnung. Wer Rohkaffee importiert, röstet oder gerösteten Kaffee handelt, braucht nach aktuellem Stand ab dem 30.12.2026 lückenlose Nachweise. Dieser Ratgeber erklärt die Rollen, Pflichten und ersten Schritte für den Kaffeehandel.

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Kaffee im Anwendungsbereich der EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe nicht von entwaldeten Flächen stammen. Kaffee gehört zu den regulierten Warengruppen, und zwar einschließlich der Erzeugnisse daraus: Rohkaffee, Röstkaffee, entkoffeinierter Kaffee und weitere Kaffeeprodukte. Da Kaffee praktisch vollständig außerhalb der EU angebaut wird, ist die Branche in voller Breite betroffen, vom Importeur über die Rösterei bis zum Fachhändler.

Fristen: Wann es für wen ernst wird

Nach aktuellem Stand gilt die Verordnung ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen ab dem 30.06.2027 konform sein. Für den Kaffeehandel bedeutet das gestaffelte Realität: Die großen Importeure und Röstereien müssen zuerst liefern. Kleine Händler und Röstereien haben ein halbes Jahr länger, werden aber schon vorher von größeren Abnehmern nach Referenznummern gefragt.

Die zwei Rollen im Kaffeegeschäft

Importeur: Sie geben die Sorgfaltserklärung ab

Wer Rohkaffee oder Kaffeeprodukte erstmals in die EU einführt, ist Marktteilnehmer. Er muss eine Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-Informationssystem abgeben und erhält dafür eine Referenznummer plus Verifikationsnummer. Die DDS setzt voraus, dass die Herkunft der Ware bis zur Anbaufläche dokumentiert und das Entwaldungsrisiko bewertet wurde. Das ist der aufwendigste Part der Verordnung. Wenn Sie direkt aus Ursprungsländern wie Brasilien, Vietnam, Äthiopien oder Kolumbien einkaufen, sollten Sie diese Prozesse deutlich vor Ihrer Frist aufsetzen.

Nachgelagerter Händler: Sie verwalten Referenznummern

Kaufen Sie Ihren Kaffee bei EU-Importeuren, Großröstereien oder Großhändlern ein, sind Sie nachgelagerter Händler. Als KMU dürfen Sie in der Regel auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen verweisen und müssen keine eigene DDS abgeben. Ihre Pflichten:

Typische Konstellationen im Kaffeehandel

Woran der Kaffeehandel in der Praxis scheitert

Die häufigste Schwachstelle ist nicht der fehlende Wille, sondern die Chargenlogik. Kaffee wird gemischt, umgepackt und in Teilmengen verkauft. Eine Referenznummer, die beim Wareneingang noch eindeutig einer Partie Rohkaffee zugeordnet war, muss auch nach dem Rösten und Abfüllen dem richtigen Endprodukt zuzuordnen sein. Legen Sie deshalb früh fest, wie Sie Chargen kennzeichnen und welche Referenznummern in eine Mischung eingehen. Die zweite Schwachstelle sind saisonale Lieferantenwechsel: Wer jedes Erntejahr neue Quellen aufnimmt, braucht einen Standardprozess, mit dem neue Lieferanten ihre Nummern von Anfang an mitliefern, statt sie nachträglich einzusammeln.

Sanktionen und Marktdruck

Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes sowie die Beschlagnahme der Ware. Im Kaffeegeschäft mit seinen langen Beschaffungswegen wiegt die Beschlagnahme besonders schwer: Ein festgesetzter Container bedeutet Lieferausfall über Wochen. Dazu kommt der Marktdruck, denn Röstereien und Handelsketten sortieren Lieferanten ohne saubere Nachweise früh aus.

Erste Schritte für Kaffeehändler

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung nach aktuellem Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss eine kleine Rösterei eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?

Nur wenn sie Kaffee selbst erstmals in die EU einführt. Kauft sie bei EU-Importeuren ein, darf sie als KMU in der Regel auf deren DDS-Referenznummern verweisen, muss diese aber sammeln, zuordnen und 5 Jahre aufbewahren.

Gilt die EUDR auch für gerösteten Kaffee und Kaffeekapseln?

Ja, in der Regel schon. Die Verordnung erfasst Kaffee einschließlich der Erzeugnisse daraus. Auch verarbeitete Kaffeeprodukte brauchen damit eine Rückverfolgbarkeit über DDS-Referenznummern.

Was ist mit Kaffee für die eigene Büroküche?

Reiner Eigenverbrauch löst in der Regel keine EUDR-Pflichten aus. Sobald Sie Kaffee aber weiterverkaufen, greifen die Händlerpflichten nach aktuellem Stand in vollem Umfang.

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