Was ist die EUDR und warum betrifft sie den Möbelhandel?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe nicht von entwaldeten Flächen stammen. Zu den regulierten Warengruppen gehört Holz, und zwar ausdrücklich inklusive der Erzeugnisse daraus. Möbel aus Holz oder mit Holzanteilen stehen damit direkt im Anwendungsbereich. Betroffen ist nicht nur, wer Möbel selbst importiert, sondern auch, wer sie als Händler in Deutschland weiterverkauft.
Diese Fristen gelten
Nach aktuellem Stand gilt die EUDR ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30.06.2027 Zeit. Prüfen Sie also zuerst, in welche Größenklasse Ihr Unternehmen fällt. Auch wenn für Sie die spätere Frist gilt: Ihre größeren Kunden und Lieferanten müssen früher liefern und werden entsprechende Nachweise von Ihnen oder für Sie einfordern.
Welche Produkte im Möbelhandel betroffen sind
Die Verordnung erfasst im Möbelumfeld typischerweise:
- Möbel aus Massivholz, Furnier, Span- oder Faserplatten
- Polstermöbel mit Holzgestell oder Lederbezug (Rind und Leder sind eine eigene Warengruppe)
- Produkte mit Naturkautschuk, etwa bestimmte Matratzen
- Papier und Karton, also auch Ihre Produktverpackungen und Kataloge
Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen: Auch Verpackungsmaterial aus Karton kann Pflichten auslösen, wenn es als eigenständige Ware in Verkehr gebracht wird.
Ihre Pflichten als nachgelagerter Händler
Wer Möbel erstmals in die EU einführt, muss eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, kurz DDS) im EU-Informationssystem abgeben und erhält dafür eine Referenznummer und eine Verifikationsnummer. Als nachgelagerter Händler müssen Sie diese Nummern nicht selbst erzeugen, aber mit ihnen arbeiten. Konkret heißt das:
- Einsammeln: Sie müssen die DDS-Referenznummern Ihrer Lieferanten kennen und dokumentieren.
- Zuordnen: Jede Nummer muss der richtigen Lieferung und Bestellung zugeordnet sein.
- Nachhalten: Sie müssen die Gültigkeit der Nummern im Blick behalten.
- Aufbewahren: Die Nachweise sind 5 Jahre lang aufzubewahren.
- Vorlegen: Behörden können die Unterlagen auf Verlangen einsehen.
- Weitergeben: Verkaufen Sie an gewerbliche Abnehmer, müssen Sie die Referenznummern an diese weiterreichen.
Erleichterung für kleine Händler
Für KMU-Händler gibt es eine wichtige Erleichterung: Sie dürfen in der Regel auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen verweisen und müssen keine eigene DDS abgeben. Die Pflicht, die Nummern zu sammeln, zuzuordnen und aufzubewahren, bleibt aber bestehen. Reiner Eigenverbrauch, etwa Büromöbel für den eigenen Betrieb, löst in der Regel keine Pflichten aus.
Häufige Fehler in der Vorbereitung
Aus Gesprächen mit Händlern zeigen sich drei wiederkehrende Fehler. Erstens: warten, bis der erste Kunde oder die erste Behörde fragt. Dann fehlen die Nummern für Ware, die längst im Lager liegt. Zweitens: die Nummern zwar anfordern, aber lose in E-Mail-Postfächern liegen lassen. Ohne Zuordnung zur konkreten Lieferung ist eine Referenznummer im Prüfungsfall kaum verwertbar. Drittens: nur die großen Lieferanten anschreiben. Gerade kleinere Vorlieferanten und Nischenimporteure kennen ihre eigenen Pflichten oft noch nicht und brauchen Vorlauf, um lieferfähig zu bleiben. Wer diese drei Punkte früh adressiert, hat den größten Teil des Risikos bereits abgeräumt.
Was bei Verstößen droht
Die Sanktionen sind empfindlich: Geldbußen können bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes betragen. Zusätzlich ist die Beschlagnahme betroffener Ware möglich. Für einen Möbelhändler mit gebundenem Kapital im Lager ist vor allem das zweite Szenario ein reales Geschäftsrisiko.
Erste Schritte für Möbelhändler
Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Sortiment prüfen: Welche Artikel enthalten Holz, Leder, Naturkautschuk, Papier oder Karton?
- Unternehmensgröße klären: Gilt für Sie der 30.12.2026 oder der 30.06.2027?
- Lieferantenliste erstellen: Wer bringt die Ware erstmals in die EU und muss Ihnen eine DDS-Referenznummer liefern?
- Lieferanten anschreiben: Fordern Sie die Referenz- und Verifikationsnummern strukturiert an, nicht per Zuruf.
- Ablage organisieren: Legen Sie fest, wo die Nummern liegen, wie sie Bestellungen zugeordnet werden und wie Sie 5 Jahre Aufbewahrung sicherstellen. Werkzeuge wie Herkado nehmen Ihnen das Einsammeln und Zuordnen ab, ein sauber geführtes eigenes System ist aber der Mindeststandard.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifelsfällen, etwa bei Mischprodukten oder Eigenimporten, sollten Sie die Einordnung fachlich prüfen lassen.