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EUDR für Röstereien: Was ab dem 30.12.2026 gilt

Kaffee steht auf der Liste der EU-Entwaldungsverordnung. Ab dem 30.12.2026 dürfen viele Röstereien Kaffee nur noch handeln, wenn die passenden Sorgfaltserklärungen vorliegen. Dieser Artikel erklärt, was das für Ihre Rösterei konkret bedeutet und was Sie jetzt vorbereiten sollten.

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Warum die EUDR Ihre Rösterei betrifft

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) soll verhindern, dass Produkte aus entwaldeten Flächen in die EU gelangen. Kaffee gehört zu den erfassten Warengruppen, neben Kakao, Holz, Papier, Möbeln, Naturkautschuk, Soja sowie Rind und Leder. Auch Erzeugnisse daraus fallen darunter. Wer als Rösterei Rohkaffee einkauft, röstet und verkauft, ist damit nach aktuellem Stand direkt betroffen.

Ab wann gilt die Verordnung?

Es gibt zwei Stichtage:

Viele Röstereien fallen unter die zweite Frist. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht ohne Prüfung. Ihre Größenklasse hängt von Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme ab. Und Ihre Abnehmer, etwa größere Handelsketten, werden die Nachweise in der Regel schon ab Ende 2026 verlangen.

Zwei Rollen, zwei Pflichtenpakete

Entscheidend ist, welche Rolle Ihre Rösterei in der Lieferkette einnimmt.

Rolle 1: Sie importieren Rohkaffee selbst

Wer Kaffee erstmals in der EU in Verkehr bringt, gilt als Marktteilnehmer. Marktteilnehmer müssen eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, kurz DDS) im EU-Informationssystem abgeben. Dafür brauchen Sie unter anderem Angaben zur Herkunft der Ware. Nach der Abgabe erhalten Sie eine Referenznummer und eine Verifikationsnummer. Diese Nummern begleiten die Ware durch die weitere Lieferkette.

Rolle 2: Sie kaufen bei einem EU-Importeur

Beziehen Sie Ihren Rohkaffee von einem Importeur oder Händler innerhalb der EU, sind Sie in der Regel nachgelagerter Händler. Als KMU-Händler dürfen Sie auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen verweisen. Eine eigene DDS müssen Sie dann nach aktuellem Stand nicht abgeben. Ganz ohne Aufwand geht es aber nicht. Sie müssen:

Was passiert bei Verstößen?

Die Sanktionen sind spürbar. Vorgesehen sind Bußgelder von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes. Auch eine Beschlagnahme der Ware ist möglich. Für eine kleine Rösterei kann schon eine festgesetzte Lieferung im Weihnachtsgeschäft ein ernstes Problem sein.

Was Röstereien jetzt tun sollten

Warten Sie nicht auf den Stichtag. Diese Schritte kosten wenig Zeit und schaffen Klarheit:

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine Rösterei mit 8 Mitarbeitern kauft Rohkaffee bei zwei Hamburger Importeuren und verkauft gerösteten Kaffee an Cafés, Büros und einen regionalen Lebensmittelhändler. Als Kleinstunternehmen greift ihre eigene Frist erst am 30.06.2027. Der Lebensmittelhändler ist aber ein mittleres Unternehmen und fragt schon ab dem 30.12.2026 nach Referenznummern. Die Rösterei muss also faktisch ein halbes Jahr früher liefern können als gesetzlich verlangt. Sie bittet ihre beiden Importeure im Herbst 2026 um die Nummern zu jeder Lieferung, ordnet sie den Bestellungen zu und gibt sie an den Händler weiter. Mehr verlangt die Verordnung von ihr in der Regel nicht.

Sonderfall: Eigenverbrauch

Nicht jeder Kontakt mit erfassten Waren löst Pflichten aus. Reiner Eigenverbrauch, etwa Büropapier für die eigene Verwaltung, führt in der Regel nicht zu EUDR-Pflichten. Entscheidend ist, ob Sie die Ware gewerblich weiterverkaufen oder in Ihren Produkten weitergeben.

Fazit

Die EUDR ist für Röstereien kein Randthema, denn Kaffee ist eine Kernwarengruppe der Verordnung. Wer bei einem EU-Importeur einkauft, muss keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, aber Referenznummern sauber einsammeln, zuordnen und 5 Jahre aufbewahren. Wer früh mit Lieferanten spricht und seine Ablage regelt, geht entspannt in den 30.12.2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss meine kleine Rösterei eine eigene Sorgfaltserklärung (DDS) abgeben?

In der Regel nicht, wenn Sie Ihren Kaffee von einem Importeur oder Händler innerhalb der EU beziehen. Als KMU-Händler dürfen Sie auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen verweisen. Sie müssen diese Nummern aber einsammeln, den Lieferungen zuordnen, 5 Jahre aufbewahren und an gewerbliche Abnehmer weitergeben.

Ab wann gilt die EUDR für Röstereien?

Ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen, ab dem 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Viele Abnehmer werden Referenznummern in der Regel aber schon ab Ende 2026 verlangen, unabhängig von Ihrer eigenen Frist.

Betrifft die EUDR auch meine Kaffeeverpackungen?

Ja, das kann sie. Papier und Karton gehören zu den erfassten Warengruppen, ebenso Erzeugnisse daraus. Verpackungen, die Sie gewerblich einkaufen und mit Ihren Produkten weitergeben, sollten Sie deshalb in Ihre EUDR-Prüfung einbeziehen. Reiner Eigenverbrauch löst in der Regel keine Pflichten aus.

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