Ratgeber / EUDR

EUDR-Bußgelder: Was bei Verstößen wirklich droht

Bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes: Die Sanktionen der EU-Entwaldungsverordnung gehören zu den schärfsten im Produktrecht. Doch was davon trifft einen kleinen Händler realistisch, und welche Fehler führen überhaupt zu Verstößen? Dieser Artikel ordnet die Risiken nüchtern ein.

In 1 Minute wissen, ob Sie betroffen sind: Zum kostenlosen EUDR-Betroffenheits-Check

Der Sanktionsrahmen der EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verstöße wirksam zu ahnden. Der Rahmen ist nach aktuellem Stand deutlich:

Zum Vergleich: Bei einem Händler mit 2 Millionen Euro Jahresumsatz entsprechen 4 Prozent bis zu 80.000 Euro. Der Rahmen ist eine Obergrenze, die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Aber schon die Beschlagnahme einer einzigen Containerladung kann für ein kleines Unternehmen existenzbedrohend sein, unabhängig vom Bußgeld.

Wen die Sanktionen treffen können

Die Pflichten, und damit die Sanktionsrisiken, treffen zwei Gruppen:

Der verbreitete Irrtum lautet: Ich importiere nichts, also kann mir nichts passieren. Das stimmt so nicht. Als Händler haften Sie für Ihre eigenen Dokumentationspflichten.

Die typischen Verstöße bei kleinen Händlern

Für Röstereien, Möbel-, Papier- und Verpackungshändler sind nach aktuellem Stand vor allem diese Konstellationen riskant:

Ab wann wird kontrolliert?

Die Pflichten gelten ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Ab diesen Stichtagen können die zuständigen Behörden Nachweise verlangen. Wie intensiv am Anfang kontrolliert wird, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Sicher ist: Die Nachweispflicht besteht ab Tag eins, und die 5-jährige Aufbewahrungsfrist bedeutet, dass auch spätere Kontrollen weit zurückliegende Lieferungen betreffen können.

Das unterschätzte Risiko: Ihre Kunden

Neben Bußgeld und Beschlagnahme gibt es eine dritte Sanktion, die keine Behörde verhängt: den Verlust von Aufträgen. Nachweispflichtige Kunden können es sich nicht leisten, Ware ohne Referenznummern einzukaufen. Wer als Lieferant keine Nummern liefert, wird ausgelistet. Für viele kleine Händler ist dieses kommerzielle Risiko unmittelbarer als jede Geldbuße.

So senken Sie Ihr Risiko systematisch

Die gute Nachricht: Für nachgelagerte KMU-Händler ist die EUDR vor allem eine Organisationsaufgabe. Sie dürfen auf die Referenznummern vorgelagerter Sorgfaltserklärungen verweisen und müssen keine eigene DDS abgeben. Ihr Schutz vor Sanktionen besteht aus vier Bausteinen:

Übrigens: Reiner Eigenverbrauch, etwa Büropapier für die eigene Verwaltung, löst in der Regel keine EUDR-Pflichten aus und damit auch keine Sanktionsrisiken.

Wie Sie sich bei einer Kontrolle verhalten

Kommt eine Behördenanfrage, zählen Tempo und Vollständigkeit. Bestätigen Sie den Eingang, klären Sie, welcher Zeitraum und welche Warengruppen betroffen sind, und liefern Sie einen strukturierten Export: Lieferant, Lieferung, Referenznummer, Datum. Wer das innerhalb weniger Tage kann, signalisiert funktionierende Prozesse. Wer erst Postfächer durchsuchen muss, weckt Zweifel an der gesamten Dokumentation. Bereiten Sie diesen Export deshalb vor, bevor die erste Anfrage kommt.

Fazit

Die EUDR droht mit Bußgeldern bis 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes und der Beschlagnahme von Ware. Für kleine Händler entsteht das Risiko selten durch böse Absicht, sondern durch fehlende oder nicht zuordenbare Referenznummern. Wer Einsammeln, Zuordnung und Archivierung als festen Prozess aufsetzt, reduziert das Sanktionsrisiko auf ein Minimum. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie hoch können EUDR-Bußgelder maximal ausfallen?

Der Rahmen sieht Bußgelder von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes des Unternehmens vor. Zusätzlich ist eine Beschlagnahme der betroffenen Ware möglich. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Einzelfall, etwa nach Art und Schwere des Verstoßes.

Kann auch ein kleiner Händler ohne eigene Importe sanktioniert werden?

Ja. Auch nachgelagerte Händler haben eigene Pflichten: Referenznummern einsammeln, Lieferungen zuordnen, 5 Jahre aufbewahren, Behörden vorlegen und an Abnehmer weitergeben. Verstöße gegen diese Pflichten sind bußgeldbewehrt, auch wenn Sie selbst nichts importieren und keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben müssen.

Was sollte ich tun, wenn ein Lieferant keine Referenznummern liefert?

Nehmen Sie das ernst, denn ohne Nummer fehlt Ihnen der Nachweis für die Ware. Fordern Sie die Nummer schriftlich an, machen Sie sie zur Bedingung künftiger Bestellungen und dokumentieren Sie Ihre Nachfragen. Liefert der Lieferant dauerhaft nicht, sollten Sie die Geschäftsbeziehung nach aktuellem Stand kritisch prüfen.

Machen Sie fehlende Referenznummern sichtbar, bevor es eine Behörde tut: Herkado sammelt die Nummern Ihrer Lieferanten ein, ordnet sie Bestellungen zu und hält den Behörden-Export jederzeit bereit.

Betroffenheits-Check starten

Herkado sammelt die DDS-Referenznummern Ihrer Lieferanten automatisch ein. Ab 39 EUR/Monat, für Lieferanten kostenlos.