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EUDR für Verpackungshändler und Kartonage: Das müssen Sie jetzt wissen

Kartons, Wellpappe und Papierverpackungen fallen nach aktuellem Stand unter die EU-Entwaldungsverordnung. Viele Verpackungshändler ahnen noch nicht, dass sie ab Ende 2026 Nachweispflichten haben. Hier lesen Sie, was gilt und wie Sie sich ohne großen Aufwand vorbereiten.

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Warum Verpackungen unter die EUDR fallen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) reguliert unter anderem die Warengruppe Holz samt Erzeugnissen daraus. Dazu zählen ausdrücklich Papier und Karton. Wer mit Verpackungen aus diesen Materialien handelt, also mit Faltschachteln, Wellpappe, Versandkartons, Papiertragetaschen oder Kartonagen, bewegt sich damit im Anwendungsbereich der Verordnung.

Eine wichtige Unterscheidung: Verpackung, die als eigenständiges Produkt verkauft wird, ist selbst regulierte Ware. Dient die Verpackung dagegen nur dem Schutz eines anderen Produkts beim Versand, gelten in der Regel andere Maßstäbe. Für Verpackungshändler ist der Fall klar: Sie verkaufen die Verpackung als Ware, also greifen die Pflichten.

Die Fristen im Überblick

Nach aktuellem Stand gilt die EUDR ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen folgen ab dem 30.06.2027. In der Praxis zählt aber ein zweites Datum: der Tag, an dem Ihr erster Großkunde nach DDS-Referenznummern fragt. Viele Industriekunden bauen ihre Abfragen bereits jetzt auf, weil sie selbst ab Ende 2026 liefern müssen.

Welche Produkte im Verpackungshandel betroffen sind

Nicht betroffen sind reine Kunststoffverpackungen ohne Papier- oder Holzanteil. Bei Verbundmaterialien kommt es auf die zolltarifliche Einordnung des Produkts an. Im Zweifel lohnt der Blick in den Anhang der Verordnung oder eine fachliche Prüfung.

Ihre Pflichten als Händler von Verpackungen

Wer Papier oder Karton erstmals in die EU einführt oder dort erstmals in Verkehr bringt, gibt eine Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-Informationssystem ab und erhält eine Referenznummer plus Verifikationsnummer. Als nachgelagerter Händler kaufen Sie meist von deutschen oder europäischen Herstellern und Großhändlern. Ihre Aufgaben:

Als KMU-Händler dürfen Sie in der Regel auf die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen verweisen. Eine eigene DDS müssen Sie dann nicht abgeben. Das reduziert den Aufwand erheblich, entbindet Sie aber nicht von der Dokumentation.

Das Mengenproblem im Verpackungshandel

Verpackungshandel ist Volumengeschäft: viele Artikel, viele Lieferungen, viele Kunden. Genau das macht die EUDR hier anspruchsvoll. Wenn Sie pro Woche Dutzende Wareneingänge haben, entsteht schnell ein Stapel von Referenznummern, die korrekt zugeordnet und über 5 Jahre auffindbar bleiben müssen. Wer das per E-Mail-Postfach und Ordnerstruktur löst, verliert erfahrungsgemäß als Erstes die Zuordnung zwischen Nummer und Lieferung. Ein strukturierter Prozess, ob mit einem Tool wie Herkado oder einem sauber definierten eigenen System, sollte vor der ersten Kundenanfrage stehen.

Recyclingmaterial und Sonderfälle

Im Verpackungshandel tauchen schnell Detailfragen auf. Wie werden Kartons aus Recyclingfasern behandelt? Was gilt für Ware, die schon vor dem Stichtag produziert wurde? Und wie sind Verbunde aus Karton und Kunststofffolie einzuordnen? Für solche Fälle gibt es teils eigene Regeln und Übergangsbestimmungen, die sich zudem noch konkretisieren. Verlassen Sie sich hier nicht auf Zurufe von Lieferanten, sondern dokumentieren Sie, auf welcher Grundlage Sie einen Artikel als betroffen oder nicht betroffen einstufen. Diese Einstufungsliste ist im Prüfungsfall Ihr erster Nachweis, dass Sie sorgfältig gearbeitet haben, selbst wenn eine Einzelbewertung später korrigiert werden muss.

Was bei Verstößen droht

Die Sanktionen reichen bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes, zusätzlich ist die Beschlagnahme der Ware möglich. Ebenso relevant: Großkunden werden Lieferanten ohne saubere EUDR-Dokumentation auslisten, weil sie ihre eigene Compliance sonst nicht darstellen können.

Erste Schritte

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fallen Versandkartons wirklich unter die EUDR?

Ja, in der Regel schon. Papier und Karton gehören als Holzerzeugnisse zu den regulierten Warengruppen. Wer Kartons als eigenständige Ware verkauft, muss die Nachweispflichten erfüllen.

Was ist mit Verpackung, die ich nur zum Versand meiner eigenen Produkte nutze?

Verpackung, die ausschließlich dem Schutz anderer Ware dient, wird in der Regel anders behandelt als Verpackung, die selbst als Produkt verkauft wird. Reiner Eigenverbrauch löst in der Regel keine Pflichten aus. Die Abgrenzung sollte im Zweifel fachlich geprüft werden.

Brauche ich als kleiner Verpackungshändler eine eigene Sorgfaltserklärung?

In der Regel nicht. KMU-Händler dürfen auf die DDS-Referenznummern ihrer vorgelagerten Lieferanten verweisen. Sie müssen diese Nummern aber einsammeln, den Lieferungen zuordnen und 5 Jahre aufbewahren.

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