Ratgeber / EUDR

EUDR Änderungen 2026: Was für Händler jetzt noch gilt

Ja, die EU-Entwaldungsverordnung wurde verschoben und mit der Verordnung (EU) 2025/2650 deutlich vereinfacht, aber sie wurde nicht abgeschafft. Nach aktuellem Stand gelten die Fristen 30.12.2026 für mittlere und große sowie 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen, und für Holz, Papier, Karton und Holzmöbel gilt der 30.12.2026 für alle Größenklassen. Dieser Artikel zeigt, welche Pflichten für Händler übrig bleiben und was Sie jetzt konkret tun.

In 1 Minute wissen, ob Sie betroffen sind: Zum kostenlosen EUDR-Betroffenheits-Check

Stand: 05.07.2026. Dieser Artikel wird bei jedem neuen Rechtsakt und Kommissionspaket aktualisiert.

Kurzantwort: Was nach aktuellem Stand noch gilt

Wenn Sie nur eine Minute haben, sind das die fünf Punkte, die für Händler zählen:

Was die Verordnung (EU) 2025/2650 geändert hat

Die Verordnung (EU) 2025/2650 ist die Änderungsverordnung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115). Sie hat nach aktuellem Stand drei Dinge getan: den Anwendungsstart verschoben, die Abgabe der Sorgfaltserklärung auf den Erstinverkehrbringer konzentriert und einzelne Produktgruppen aus dem Anwendungsbereich gestrichen. Für nachgelagerte Händler ist das eine echte Entlastung, aber keine Entwarnung: Die Dokumentationskette bleibt bestehen, sie läuft nur anders.

First-Touch-Prinzip: Nur der Erstinverkehrbringer gibt die DDS ab

Das Due Diligence Statement (kurz DDS) ist die Sorgfaltserklärung, mit der ein Unternehmen bestätigt, dass eine Ware entwaldungsfrei und legal erzeugt wurde. Nach aktuellem Stand gibt nur noch der Erstinverkehrbringer dieses DDS ab, also das Unternehmen, das die Ware zum ersten Mal auf dem EU-Markt bereitstellt. Jedes DDS erhält eine DDS-Referenznummer, und genau diese Nummer wandert mit der Ware durch die Lieferkette.

Was für Händler übrig bleibt: erheben, aufbewahren, vorlegen

Als nachgelagerter Händler geben Sie kein eigenes DDS ab, aber Sie bleiben Teil der Kette. Nach aktuellem Stand heißt das konkret:

Die Details zu allen drei Punkten stehen im Beitrag zu den Händler-Pflichten unter der EUDR.

Welche Produkte rausgeflogen sind und welche nicht

Gestrichen wurden die Druckerzeugnisse aus KN-Kapitel 49, also zum Beispiel Bücher und Kataloge. Was dabei oft übersehen wird: Papier, Karton und daraus gefertigte Verpackungen aus KN-Kapitel 48 bleiben im Anwendungsbereich. Wer druckt und verpackt, ist also nur zur Hälfte raus. Was das konkret bedeutet, lesen Sie im EUDR-Beitrag für Druckereien.

Achtung EUTR-Altprodukte: 30.12.2026 gilt für alle Größen

Die wichtigste Fußnote der Reform, und kaum eine Übersicht nennt sie: Produkte, die schon unter die alte EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen, also Holz, Papier, Karton und Holzmöbel, sind von der späteren Frist ausgenommen. Für sie gilt der 30.12.2026 nach aktuellem Stand für alle Unternehmensgrößen. Ein Kleinunternehmen, das mit Kaffee handelt, hat bis zum 30.06.2027 Zeit. Dasselbe Unternehmen mit Kartonverpackungen im Sortiment nicht.

Praxisbeispiel: Verpackungshändler mit 9 Mitarbeitern

Ein Händler für Kartonagen mit 9 Mitarbeitern und 25 Lieferanten liest "Kleinunternehmen: 30.06.2027" und plant entspannt. Falsch geplant: Karton ist EUTR-Altprodukt, seine Frist ist der 30.12.2026. Bei 2 Wareneingängen pro Lieferant und Monat kommen rund 600 Vorgänge im Jahr zusammen, für die er Referenznummern erfassen und der Lieferung zuordnen muss. Bei 5 Minuten pro Vorgang sind das etwa 50 Arbeitsstunden im Jahr, die er ab Ende 2026 in seinen Abläufen unterbringen muss.

Mai-Paket 2026: Fristen bestätigt, löslicher Kaffee im Entwurf

Im Mai 2026 hat die EU-Kommission ihr angekündigtes Prüfpaket zur EUDR vorgelegt. Zwei Punkte daraus sind für Händler relevant. Erstens: Die Fristen 30.12.2026 und 30.06.2027 wurden bestätigt, eine weitere Verschiebung ist nicht vorgesehen. Zweitens: Der Entwurf sieht vor, löslichen Kaffee in den Anwendungsbereich aufzunehmen. Das ist nach aktuellem Stand noch kein geltendes Recht, aber ein klares Signal an den Kaffeehandel, das Thema nicht abzuhaken.

"Ich warte auf die nächste Verschiebung": warum das riskant ist

Die Wette auf eine dritte Verschiebung hat nach dem Mai-Paket keine Grundlage mehr. Wer sie trotzdem eingeht, trägt drei Risiken. Erstens den Bußgeldrahmen: Die Obergrenze muss nach aktuellem Stand mindestens 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes betragen, die Einzelheiten stehen im Beitrag zu den EUDR-Strafen. Zweitens die Lagerware: Was Sie Ende 2026 ohne Referenznummern einkaufen, verkaufen Sie 2027 mit Lücken in der Dokumentation. Drittens die Kundenseite: Nachweispflichtige Abnehmer fragen die Nummern in der Regel ab dem ersten Stichtag ab, unabhängig davon, welche Frist für Sie selbst gilt.

Was Sie bis zum 30.12.2026 konkret tun

Dieser Artikel gibt den Stand vom 05.07.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wurde die EUDR abgeschafft oder noch einmal verschoben?

Nein. Die Verordnung (EU) 2025/2650 hat die EUDR vereinfacht und die Fristen auf den 30.12.2026 und den 30.06.2027 gelegt. Das Kommissionspaket vom Mai 2026 hat diese Fristen bestätigt, eine weitere Verschiebung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Muss ich als Händler nach der Vereinfachung noch etwas dokumentieren?

Ja. Sie geben zwar kein eigenes DDS mehr ab, arbeiten aber mit den DDS-Referenznummern des Erstinverkehrbringers: auf der ersten Handelsstufe als Rechtspflicht, danach als Markterwartung Ihrer Kunden. Die Nummern müssen Sie nach aktuellem Stand 5 Jahre aufbewahren und Behörden auf Verlangen vorlegen.

Sind Bücher jetzt raus und ist löslicher Kaffee schon drin?

Druckerzeugnisse aus KN-Kapitel 49 wie Bücher und Kataloge sind nach aktuellem Stand nicht mehr erfasst. Papier, Karton und Verpackungen aus Kapitel 48 bleiben dagegen im Anwendungsbereich. Löslicher Kaffee steht bisher nur im Kommissionsentwurf vom Mai 2026 und ist noch kein geltendes Recht.

Fordern Sie die kostenlose EUDR-Checkliste als PDF an (checkliste@herkado.com) und sehen Sie in Herkado, wie Sie Referenznummern einsammeln, zuordnen, archivieren und an Ihre Kunden weitergeben.

Betroffenheits-Check starten

Herkado sammelt die DDS-Referenznummern Ihrer Lieferanten automatisch ein. Ab 39 EUR/Monat, für Lieferanten kostenlos.