Ratgeber / EUDR

EUDR und Holzimport: Welche Geodaten Sie für die Sorgfaltserklärung brauchen

Sie kaufen Rundholz, Schnittholz oder andere Holzprodukte künftig direkt bei einem Forstbetrieb, einer Sägewerksgruppe oder einem Exporteur außerhalb der EU statt über einen europäischen Großhändler? Dann werden Sie für diese Lieferung selbst Erstinverkehrbringer und müssen nach aktuellem Stand eine eigene Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, kurz DDS) abgeben, samt Geolokalisierungsdaten der Einschlagsfläche. Nötig ist bei Flächen bis 4 Hektar ein einzelner Geo-Punkt, bei mehr als 4 Hektar ein Polygon aus mehreren Koordinaten. Woher Sie diese Daten bekommen, was bei Mischware aus mehreren Flächen zu tun ist und warum für Holz schon der 30.12.2026 gilt, auch für Kleinstunternehmen, zeigt dieser Artikel.

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Kurzantwort: Was sich ändert, wenn Sie Holz selbst importieren

Beziehen Sie Rundholz, Schnittholz oder Holzprodukte nicht mehr über einen europäischen Großhändler, sondern direkt von einem Forstbetrieb, einer Sägewerksgruppe oder einem Exporteur außerhalb der EU, werden Sie für diese Lieferung selbst Erstinverkehrbringer im Sinne der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115). Das bedeutet nach aktuellem Stand: eigene Registrierung im EU-Informationssystem, eigene Risikobewertung und vor allem eigene Geolokalisierungsdaten der Einschlagsfläche, aus der Ihr Holz stammt. Für Flächen bis 4 Hektar reicht ein einzelner Geo-Punkt, bei mehr als 4 Hektar verlangt die Sorgfaltserklärung ein Polygon aus mehreren Koordinatenpunkten (Quelle: Verordnung (EU) 2023/1115, Definition der Geolokalisierung, die Polygone für Grundstücke mit einer Fläche von mehr als vier Hektar vorschreibt). Wie Sie an diese Daten kommen, was bei Mischware aus mehreren Flächen zu tun ist und warum für Holz schon der 30.12.2026 gilt, auch für Kleinstunternehmen, zeigen die folgenden Abschnitte.

Der Auslöser: Direktimport macht Sie zum Erstinverkehrbringer

Ob Sie Marktteilnehmer oder Händler sind, hängt nach aktuellem Stand nicht von Ihrer Unternehmensgröße ab, sondern allein davon, wer das Holz erstmals in der EU in Verkehr bringt. Diese Rollenfrage inklusive Grenzfällen beantwortet ausführlich der Selbsttest im Beitrag EUDR: Marktteilnehmer oder Händler?, unter anderem am Beispiel eines Einrichtungshauses, das Gartenmöbel direkt aus einem Drittland importiert. Kaufen Sie Ihr Holz bei einem Großhändler oder Sägewerk innerhalb der EU, bleiben Sie nachgelagerter Marktteilnehmer und arbeiten nur mit dessen Referenznummer. Kaufen Sie dieselbe Ware aber direkt bei einem Forstbetrieb, einer Sägewerksgruppe oder einem Exporteur außerhalb der EU, wird genau diese Charge zu einer eigenen Erstinverkehrbringer-Rolle, unabhängig vom Rest Ihres Sortiments. Für diese eine Rolle ändert sich Ihr Pflichtenpaket vollständig, allen voran der Geodaten-Teil, um den es im Rest dieses Artikels geht. Ob Holz oder Möbel aus Ihrer Lieferung überhaupt unter die EUDR fallen, richtet sich nach dem zolltariflichen KN-Code, den der Beitrag EUDR betroffene Produkte: Die KN-Code-Liste nach Anhang I je Rohstoff für Kapitel 44 (Holz) und Kapitel 94 (Möbel) im Einzelnen auflistet.

Welche Geodaten die Sorgfaltserklärung für Holz verlangt: Punkt oder Polygon über 4 Hektar

Die Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem TRACES NT verlangt für jede erfasste Lieferung Geolokalisierungsdaten der Fläche, auf der das Holz eingeschlagen wurde, das ist eines der Pflichtfelder, wie der Beitrag TRACES-Anleitung für die EUDR im Einzelnen zeigt. Für die Größe der Fläche gilt eine feste Schwelle: Bis einschließlich 4 Hektar reicht ein einzelner Punkt mit Breiten- und Längengrad, bei mehr als 4 Hektar müssen Sie ein Polygon einreichen, also mehrere miteinander verbundene Eckpunkte, die die gesamte Einschlagsfläche umreißen (Quelle: Verordnung (EU) 2023/1115, Definition der Geolokalisierung, sowie die FAQ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Rückverfolgbarkeit). Die Schwelle gilt dabei nach aktuellem Stand pro einzelnem Grundstück, also je Einschlagsfläche, nicht als Summe über alle Flächen eines Forstbetriebs. Bewirtschaftet Ihr Lieferant also mehrere Parzellen von je 2 Hektar, braucht jede einzelne Fläche nur einen Punkt, auch wenn die Gesamtfläche aller Parzellen zusammen 4 Hektar übersteigt.

Mehrere Punkte oder Polygone lassen sich in der Praxis gebündelt als GeoJSON-Datei übermitteln, ein maschinenlesbares Format, das sich statt der Einzeleingabe jeder Koordinate direkt ins EU-Informationssystem hochladen lässt. Beim Holzeinkauf fällt das besonders ins Gewicht, weil eine einzige Rundholzladung häufig von mehreren Einschlagsflächen stammt und die Zahl der Koordinaten damit schnell zweistellig wird. Nach Verordnung (EU) 2023/1115 müssen die Koordinaten mit mindestens sechs Nachkommastellen angegeben werden, das entspricht einer Genauigkeit von rund 11 Zentimetern; darüber hinausgehende technische Detailfragen prüfen Sie direkt anhand der aktuellen TRACES-Hilfe, bevor Sie eine erste Sorgfaltserklärung einreichen.

Woher die Geodaten kommen: Forstbetrieb, eigene Vermessung, FSC/PEFC

Drei Wege sind in der Praxis üblich, um an die Koordinaten der Einschlagsfläche zu kommen.

Liegen die Koordinaten bereits als GeoJSON-Datei vor, lässt sich die Sorgfaltserklärung in wenigen Minuten befüllen. Müssen Koordinaten dagegen erst einzeln abgetippt oder gar erstmals erhoben werden, dauert dieselbe Erklärung in der Praxis deutlich länger, planen Sie diese Zeit deshalb vor der ersten Verschiffung ein.

Praxisproblem: Mischware aus mehreren Einschlagsflächen in einer Charge

In der Praxis stammt eine einzelne Lieferung Rundholz oder Schnittholz häufig nicht von einer einzigen Fläche, sondern von mehreren Einschlagsflächen oder sogar mehreren Lieferanten, die vor dem Export gebündelt werden. Das erschwert die eindeutige Zuordnung: Für jede in der Lieferung enthaltene Herkunftsfläche brauchen Sie nach aktuellem Stand eine eigene Geoangabe, nicht nur eine für die gesamte Charge. Bei zehn Flächen bedeutet das zehn Punkte oder Polygone, je nach Flächengröße einzeln, nicht eine gemittelte oder zusammengefasste Angabe für die gesamte Sendung.

Praktisch heißt das für Sägewerke und Holzgroßhändler: Bauen Sie sich frühzeitig eine Tabelle oder ein System auf, das jede Charge mit den zugehörigen Einschlagsflächen verknüpft, bevor die erste Direktimport-Lieferung ansteht. Fragen Sie Ihren Lieferanten außerdem, ob er die Flächen bereits konsolidiert als GeoJSON-Datei liefern kann, das spart bei mehreren Flächen pro Charge deutlich Eingabezeit gegenüber der manuellen Einzelerfassung jeder Koordinate.

Die Fristen-Ausnahme für Holz: warum der 30.12.2026 auch für Kleinstunternehmen gilt

Nach aktuellem Stand gelten die EUDR-Pflichten grundsätzlich ab dem 30.12.2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Holz gilt diese spätere Frist jedoch nicht: Für Holz, Papier, Karton und Holzmöbel, die bereits unter die alte EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen, gilt der 30.12.2026 nach aktuellem Stand auch für Kleinst- und Kleinunternehmen. Als Holzimporteur oder Sägewerk mit Eigenimport sollten Sie deshalb unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße mit dem früheren Termin planen, nicht mit dem späteren.

Für Ihre laufenden Pflichten als nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler, sofern Sie daneben weiterhin über einen EU-Vorlieferanten einkaufen, fasst der Beitrag EUDR-Pflichten für Händler: die 6 Aufgaben im Detail die sechs konkreten Aufgaben zusammen, vom Einsammeln der Referenznummer bis zur 5-jährigen Aufbewahrung.

Praxisbeispiel: Sägewerk testet eine Direktimport-Charge Rundholz

Ein Sägewerk mit 18 Mitarbeitern kauft seit Jahren Rundholz überwiegend von Waldbesitzern und Forstbetrieben aus der Region sowie über einen deutschen Holzgroßhändler, der wiederum aus dem EU-Ausland liefert. Für diesen laufenden Einkauf verwaltet das Sägewerk bislang nur die Referenznummern seiner Vorlieferanten, ganz ohne eigene TRACES-Registrierung.

Für die kommende Saison testet das Sägewerk erstmals einen Direktimport: eine Ladung Rundholz von einem Forstbetrieb in einem Land außerhalb der EU, mit dem der Einkaufsleiter über einen Branchenkontakt in Verbindung steht. Für genau diese Charge wird das Sägewerk zum Erstinverkehrbringer, und zwar unabhängig davon, dass es nach den Größenkriterien in der Regel als Kleinunternehmen zählt: Weil es um Holz geht, gilt für den Betrieb nach aktuellem Stand ohnehin der 30.12.2026 und nicht der 30.06.2027. Es registriert sich im EU-Informationssystem, das dauert nach den Erfahrungswerten aus dem Beitrag TRACES-Anleitung für die EUDR rund 45 Minuten reine Eingabezeit zuzüglich mehrerer Werktage Wartezeit auf die Freischaltung. Parallel dazu fragt der Einkaufsleiter die Geodaten an und erhält eine Liste mit 6 Einschlagsflächen, jede kleiner als 4 Hektar, sodass je Fläche ein einzelner Geo-Punkt genügt und kein Polygon nötig wird. Geliefert wird die Liste als einfache Tabelle, nicht als GeoJSON-Datei, das Sägewerk überträgt die sechs Koordinatenpaare deshalb von Hand in die Sorgfaltserklärung. Bei dieser überschaubaren Zahl an Flächen bleibt das eine Fleißarbeit von Minuten, bei zwanzig oder mehr Flächen je Charge wird daraus schnell ein halber Arbeitstag, weshalb das Sägewerk für die nächste Lieferung schon beim Angebot nach einer GeoJSON-Datei fragt. Für den Rest seines Einkaufs, der weiterhin über regionale Forstbetriebe und den deutschen Großhändler läuft, ändert sich für das Sägewerk nichts, es bleibt dort nachgelagerter Marktteilnehmer.

Was Sie NICHT brauchen, wenn Sie weiter über einen EU-Vorlieferanten einkaufen

Der gesamte Geodaten-Aufwand aus diesem Artikel betrifft ausschließlich die Rolle als Erstinverkehrbringer. Kaufen Sie Ihr Holz weiterhin über einen Großhändler, ein Sägewerk oder einen Vorlieferanten innerhalb der EU ein, bleiben Sie nach aktuellem Stand nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler und müssen selbst keine einzige Geokoordinate erheben, keine Risikobewertung durchführen und sich nicht im EU-Informationssystem registrieren. Das gilt in der Regel auch dann, wenn Sie das Holz weiterverarbeiten, etwa zu Schnittholz oder Bauteilen, solange für die eingesetzte Ware bereits eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Für Möbelhändler, die Holzmöbel statt Rohholz einkaufen, gilt dieselbe Abgrenzung, ausführlich beschrieben im Beitrag EUDR für Möbelhändler: Pflichten, Fristen, erste Schritte: Wer Möbel bei einem EU-Hersteller bezieht, sammelt nur dessen Referenznummer ein, statt selbst eine Sorgfaltserklärung abzugeben.

Ihre Aufgabe bleibt in diesem Fall die deutlich schlankere Pflicht aus der Händlerrolle: die DDS-Referenznummer Ihres Lieferanten einsammeln, ihrer Lieferung zuordnen, 5 Jahre aufbewahren und an Ihre eigenen gewerblichen Kunden weitergeben. Für die meisten Holzhändler, Sägewerke und Möbelhändler in Deutschland bleibt genau das der Regelfall, der Direktimport aus diesem Artikel ist die Ausnahme für die Minderheit, die bewusst ohne EU-Zwischenstufe einkauft.

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung nach aktuellem Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich für Holz eigene Geodaten statt nur eine Referenznummer?

Sobald Sie Holz nicht mehr über einen Großhändler oder ein Sägewerk innerhalb der EU, sondern direkt bei einem Forstbetrieb oder Exporteur außerhalb der EU kaufen. Für diese Lieferung werden Sie selbst Erstinverkehrbringer und müssen nach aktuellem Stand eine eigene Sorgfaltserklärung samt Geolokalisierungsdaten der Einschlagsfläche abgeben. Kaufen Sie weiterhin über einen EU-Vorlieferanten, bleiben Sie nachgelagerter Marktteilnehmer und arbeiten nur mit dessen Referenznummer.

Gilt die 4-Hektar-Grenze pro Einschlagsfläche oder pro Lieferung?

Pro einzelner Einschlagsfläche, nicht als Summe über eine gesamte Lieferung. Bewirtschaftet Ihr Lieferant mehrere Flächen unter je 4 Hektar, reicht für jede Fläche ein einzelner Geo-Punkt, auch wenn die Lieferung insgesamt von mehreren Flächen zusammen mehr als 4 Hektar umfasst. Erst bei mehr als 4 Hektar je Fläche verlangt die Sorgfaltserklärung ein Polygon aus mehreren Koordinatenpunkten.

Was mache ich, wenn mein Forstbetrieb oder Exporteur keine Koordinaten liefert?

Fragen Sie zuerst gezielt nach, ob der Forstbetrieb oder Exporteur die Daten bereits für andere EU-Abnehmer erhoben hat, das ist bei etablierten Lieferanten häufig der Fall. Liegen keine Daten vor, bleibt als letzter Weg die eigene Vermessung vor Ort oder ein lokaler Dienstleister. Bleiben die Geodaten am Ende unvollständig, darf die betroffene Ware nach aktuellem Stand nicht in den EU-Handel gelangen, planen Sie deshalb ausreichend Vorlaufzeit vor der ersten Lieferung ein.

Hilft eine FSC- oder PEFC-Zertifizierung bei der Geodaten-Pflicht?

Eine FSC- oder PEFC-Zertifizierung kann helfen, weil zertifizierte Flächen häufig bereits vermessen und dokumentiert sind. Sie ersetzt die eigene Prüfung aber nicht: FSC und PEFC sind Waldbewirtschaftungsstandards, keine EUDR-Nachweise. Ob die vorliegenden Daten Format und Genauigkeit der Sorgfaltserklärung tatsächlich erfüllen, müssen Sie im Einzelfall selbst prüfen.

Muss ich für jede Holzart in einer Mischcharge eigene Geodaten angeben?

Ja, sofern die Holzarten aus unterschiedlichen Einschlagsflächen stammen. Für jede in der Lieferung enthaltene Fläche brauchen Sie nach aktuellem Stand eine eigene Geoangabe, unabhängig davon, ob es sich um dieselbe oder unterschiedliche Holzarten handelt. Bündelt Ihr Lieferant mehrere Flächen in einer Charge, fragen Sie nach einer konsolidierten GeoJSON-Datei, statt jede Koordinate einzeln zu erfassen.

Kaufen Sie Ihr Holz weiterhin über einen EU-Großhändler oder Vorlieferanten ein? Dann brauchen Sie keine eigenen Geodaten, sondern nur einen verlässlichen Weg, dessen Referenznummer einzusammeln und zuzuordnen. Machen Sie den kostenlosen Betroffenheits-Check unter herkado.com/check.

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